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AGB WEBUNG auf unseren WEBSITES
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Platzieren einer Webung auf einer oder
mehreren Website
1. Die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen im Werbevertrag
gelten immer für ein Jahr nach Abschluss eines Vertrages, aber erst nach
Inkrafttreten des Vertrages.
2. Ein Vertrag tritt nach Eingang des vereinbarten Jahresbetrages auf dem Konto
des Webmasters in Kraft.
3. Die Bezahlung eines Werbevertrages bezieht sich immer auf ein gesamtes Jahr
und muß im Voraus geleistet werden. Teil-Verträge sind nicht möglich.
Erst nach Eingang des Jahresbetrages tritt der Vertrag in
Kraft.
4. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf eines Jahres. Eine Kündigung ist
nicht notwendig, da der Vertrag sich nicht automatisch verlängert.
Eine vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber kann
angenommen werden und seine Werbefläche wird dann auch entfernt,
jedoch kann keine Rückerstattung der voraus gezahlten
Jahresbeträge auch - nicht in Teilbeträgen - erfolgen
5. Für die Erstinstallation der Werbefläche auf der Website fallen keine
Extrakosten an.
Jedoch kosten Änderungswünsche während der Laufzeit
z.B. neue Webadresse, das bedeutet einfügen neuer Texte mit neuen LINKS usw.
einmalig 20,00 EURO.
6. Die Platzierung in der Werbespalte der Website hängt vom Eingang des
Jahresbetrages auf dem Konto des Webmasters ab.
Wer zuerst einzahlt, kommt an erster Stelle usw.
Die Platzierung nach in Krafttreten des Vertrages ist nur bis
zum Ablauf des laufenden Jahres garantiert.
Hier ein Beispiel: Sie Zahlen Ihren Jahresbetrag zum 15.März
2009 ein. Start Ihres Vertrages ist der 15.März 2009. Ihr Vertrag endet
am14.März 2010.
Stehen zum Start Ihres Vertrages zwei Werbe-Kunden vor Ihnen,
so erhalten Sie den Platz Nr. 3 in der Werbespalte (von oben nach unten).
Verlängert einer dieser beiden seinen Vertrag nicht für das
kommende Jahr und erlischt seine Werbung z.B. am 31.Januar 2010
rückt Ihre Werbung automatisch vom 31.1.2010 auf Platz
2 bis zum 14.März 2010.
Wollen Sie nun Ihren Vertrag in 2010 verlängern durch
Einzahlen eines weiteren Jahresbetrages zum z.B. 1. März 2010,
so bleibt Ihnen Ihr Platz erhalten, wenn nicht schon vor dem
1.März 2010 ein anderer Werbe-Kunde seinen Betrag eingezahlt hat.
Jeder, der vor Ihnen bis zum 14.März 2010, das kann auch
schon in 2009 geschehen, seinen Jahresbetrag eingezahlt hat,
stellt seine Werbung über Ihre Werbung ab dem 15.März 2010
und Ihre Werbung rückt entsprechend nach unten.
Tipp: zahlen Sie von Anbeginn an schon für mehrere Jahre im
voraus, so bleibt Ihr Platz erhalten.
Und auch der Preis. Für die beim Geldeingang bestehenden
Geschäftsbedingungen gelten diese auch für die gesamte Laufzeit,
auch für die im Voraus bezahlten. Absatz 7. hat keine
Auswirkung auf Ihre Laufzeit.
7. Preise:
Die Preisangaben für Monate gelten nur bei Sonderabsprachen.
Generell können nur Werbeverträge für ein gesamtes Jahr abgeschlossen werden.
Dafür werden dann auch nur 10 Monate berechnet (Vorzugspreis
für ein Jahr)
Momentan gelten folgende Preise:
auf den Websites:
www.zengaerten-bildergalerie.de
€ 6,00 monatlich
€ 60,00 jährlich ohne Bild
www.japan-garten-kultur.de
€ 6,00 monatlich
€ 60,00 jährlich ohne Bild
www.japan-garten.eu
€ 4,00 monatlich
€ 40,00 jährlich ohne Bild
www.zengardens.de
€ 6,00 monatlich
€ 60,00 jährlich ohne Bild
www.japangarten-ev.de
€ 5,00 monatlich
€ 50,00 jährlich ohne Bild
ein zusätzliches
Bild, z. B. Firmenlogo kostet € 2,00 monatlich mehr, d.h. 20,00 EURO für ein
Jahr. (Vorzugspreis für ein Jahr)
ein Bild ( in JPG oder gif Form) darf nicht größer als
150x150 Pixel sein und wird entsprechend auf diese Größe reduziert.
Der Text zum Firmennamen darf nur zwei Zeilen mit einer
Breite von jeweils höchstens 180 Pixel einnehmen
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